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Das Kultusministerium wird mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 an 38 Grundschulen im Land Baden-Württemberg das Schulprojekt „Lernförderliche Leistungsrückmeldung“ beginnen.

Wir sind dabei!!!

Hierbei wird die Effizienz von diagnosegeleiteter Feststellung von Lernständen, von Lernentwicklungsprozessen sowie von kontinuierlicher lernförderlicher Lernbegleitung, Lernberatung und Leistungsrückmeldung auf Grundlage einer potentialorientierten Lern-, Aufgaben- und Unterrichtskultur erprobt.

Auf die Erteilung von Ziffernnoten wird dabei in allen Jahrgangsstufen der Grundschule verzichtet.

Die Paul-Hindemith Schule hat bereits vor einigen Jahren zusammen mit neun weiteren Modellschulen im Land BW Erfahrungen mit einem ähnlichen Projekt gemacht, das damals unter dem Titel „ Schule ohne Noten“ durchgeführt wurde.

Dieses Projekt wurde 2018 zum Bedauern aller Beteiligter vom Kultusministerium beendet.

Eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums hat nun die Erfahrungen aus diesem Projekt der zehn Modellschulen ausgewertet und weiterentwickelt.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung haben die Verhandlungspartner vereinbart, die pädagogische Freiheit der Grundschulen unter Qualitätsstandards zu stärken, indem Grundschulen und in Zukunft vielleicht auch weiterführenden Schulen ermöglicht werden soll, eine lernförderliche Leistungsrückmeldung als Alternative zu Ziffernnoten anzuwenden.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag:

„Wir stärken die pädagogische Freiheit und werden beispielsweise einzelnen Grundschulen ermöglichen, moderne pädagogische Alternativen zur Ziffernbenotung einzuführen.“

Die Intention der Landesregierung ist es, ausgehend von der Leistungsbeurteilungsverordnung vom April 2016 eine Weiterentwicklung der bereits vorhandenen lernförderlichen Leistungsrückmeldung zu ermöglichen. Diese eröffnet den Grundschulen die Möglichkeit, in Klasse 2 und in Klasse 3 im Halbjahr dokumentierte Lernentwicklungsgespräche zu führen, welche wir bereits erfolgreich an der PHS umsetzen.

Start und Inhalt des Projektes „Lernförderliche Leistungsrückmeldung“:

  • Startzeitpunkt im Schuljahr 2022/23 mit den Klassen 1/2.
  • Im Schuljahr 2023/24 folgen die Klassen 3.
  • Im Schuljahr 2024/2025 wird das Projekt um die Klassen 4 erweitert.
  • Die Leistungen der Kinder werden in allen Jahrgangsstufen nicht in Leistungsnoten bewertet. Die Bewertung erfolgt durch lernförderliche Leistungsrückmeldungen. Diese
    • erfolgen beispielsweise in Form von Kompetenzrastern oder von Lernentwicklungsgesprächen.
    • berücksichtigen die individuelle sowie die kriteriale Bezugsnorm.
    • sind sowohl für die Schüler*innen als auch die Erziehungsberechtigten nachvollziehbar zu gestalten und hinsichtlich der Verständlichkeit für die unterschiedlichen Zielgruppen passend zu formulieren.
    • beinhalten neben der Rückmeldung zum bisherigen Lernprozess eine zukünftige Perspektive für den weiteren individuellen Lernprozess.
  • In jeder Klassenstufe werden zwei dokumentierte Lernentwicklungsgespräche zwischen Lehrkraft, Eltern und Kindern stattfinden. Im Anschluss an das Lernentwicklungsgespräch wird an die Schüler*innen und Erziehungsberechtigten eine schriftliche Kompetenzrückmeldung ausgegeben. Das Formular für diese Rückmeldung wird vom Kultusministerium entworfen.
  • Eine Versetzungsentscheidung wird am Ende der jeweiligen Klassenstufen nicht ausgesprochen. Es kann aber zu jeder Zeit auf Wunsch der Eltern eine Klasse freiwillig wiederholt werden.
  • Schüler*innen haben das Ziel der Grundschule erreicht, wenn sie die vom Kultusministerium definierten Kriterien erreicht haben.
  • Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, ihr Kind an diesem Projekt teilnehmen zu lassen. Der Wechsel an eine andere Grundschule wird gestattet.

Gleichermaßen wird auch ein Wechsel an eine am Projekt teilnehmende Schule gestattet.

Vorteile der alternativen Leistungsbewertung anstatt Ziffernnoten:

  • Reduziert Versagensängste, erhöht die Leistung
  • Zielt auf komplexe Fähigkeiten und den Grad ihrer Aneignung
  • Reduziert das Konkurrenzdenken in der Klasse
  • Erhöht Lernen um der Sache willen
  • Steigert das Selbstvertrauen der Kinder
  • Erhält die Entdeckerlust am Lernen, da die Bewertung von Lernleistungen sich stärker an Lernzielen und vor allem am individuellen Lernfortschritt orientiert
  • Nimmt Kinder als Könnerinnen und Könner wahr
  • Befähigt Kinder ihre eigenen Leistungen einzuschätzen
  • Bezieht Eltern besser in die Lernberatung der Kinder ein